Bava Kamma 43

Kapitel 43

א והתניא הכלב והגדי שדלגו בין מלמעלה למטה בין מלמטה למעלה פטורין תרגמא רב פפא דאפיך מיפך כלבא בזקירא וגדיא בסריכא אי הכי אמאי פטורים פטור מנזק שלם וחייבין בחצי נזק:
1 Es wird ja aber gelehrt, wenn ein Hund oder ein Böckchen gesprungen ist, einerlei ob von oben nach unten oder von unten nach oben, sei man ersatzfrei!? — R. Papa erklärte. Wenn es auf verkehrte Weise erfolgt ist: ein Hund hüpfend und ein Böckchen kletternd. — Weshalb ist man demnach ersatzfrei!? — Frei vom Ersätze des ganzen Schadens und verpflichtet zum Ersätze der Hälfte des Schadens.
ב הכלב שנטל:
2 W<small>ENN EIN</small> H<small>UND GEHASCHT HAT</small>.
ג אתמר ר' יוחנן אמר אשו משום חציו וריש לקיש אמר אשו משום ממונו
3 Es wurde gelehrt: R. Joḥanan sagt, das Feuer gilt als Pfeil, Reš Laqiš sagt, das Feuer gilt als Eigentum. —
ד וריש לקיש מאי טעמא לא אמר כרבי יוחנן אמר לך חציו מכחו קאזלי האי לא מכחו קאזיל ורבי יוחנן מאי טעמא לא אמר כריש לקיש אמר לך ממונא אית ביה ממשא הא לית ביה ממשא
4 Weshalb ist Reš Laqiš nicht der Ansicht R. Joḥanans? — Er kann dir erwidern: ein Pfeil bewegt sich fort durch seine Kraft, dieses aber bewegt sich nicht fort durch seine Kraft. — Weshalb ist R. Joḥanan nicht der Ansicht des Reš Laqiš? — Er kann dir erwidern: das Eigentum ist greifbar, dieses aber ist nicht greifbar. —
ה תנן הכלב שנטל חררה כו' בשלמא למ"ד אשו משום חציו חציו דכלב הוא
5 Wir haben gelernt: Wenn ein Hund einen Kohlenkuchen gehascht hat &amp;c. Einleuchtend ist dies nun nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, denn hierbei gilt es als Pfeil des Hundes,
ו אלא למ"ד אשו משום ממונו האי אש לאו ממונו דבעל כלב הוא
6 nach demjenigen aber, welcher sagt, das Feuer gelte als Eigentum, [ist ja einzuwenden,] das Feuer ist ja nicht das Eigentum des Hundebesitzers!? —
ז אמר לך ריש לקיש הכא במאי עסקינן דאדייה אדויי דעל חררה משלם נזק שלם ועל מקום גחלת משלם חצי נזק ועל גדיש כולה פטור
7 Reš Laqiš kann dir erwidern: hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er [die Kohle] hingeworfen hat; für den Kuchen ist der ganze Schaden und für die Stelle der Kohle ist die Hälfte des Schadens zu ersetzen, für die ganze Tenne aber ist er ersatzfrei.
ח ורבי יוחנן דאנחה אנוחי על חררה ועל מקום גחלת משלם נ"ש ועל הגדיש משלם חצי נזק
8 R. Joḥanan aber erklärt: wenn er sie hingelegt hat; für den Kuchen und für die Stelle der Kohle ist der ganze Schaden und für die ganze Tenne die Hälfte des Schadens zu ersetzen.
ט תא שמע גמל טעון פשתן ועבר ברשות הרבים נכנסה פשתנו לתוך החנות ודלקו בנרו של חנווני והדליק את הבירה בעל גמל חייב הניח חנווני נרו מבחוץ חנווני חייב רבי יהודה אומר בנר חנוכה פטור
9 Komm und höre: Wenn ein mit Flachs beladenes Kamel durch öffentliches Gebiet geht und der Flachs in einen Laden hineinragt, sich an der Leuchte des Ladenbesitzers entzündet und das ganze Gebäude in Brand steckt, so ist der Eigentümer des Kamels ersatzpflichtig; hatte aber der Ladenbesitzer seine Leuchte draußen hinausgestellt, so ist der Ladenbesitzer ersatzpflichtig. R. Jehuda sagt, war es eine Ḥanukaleuchte, so ist er ersatzfrei.
י בשלמא למ"ד אשו משום חציו חציו דגמל הוא אלא למ"ד משום ממונו האי אש לאו ממונא דבעל גמל הוא אמר לך ריש לקיש הכא במאי עסקינן במסכסכת כל הבירה כולה
10 Einleuchtend ist dies nun nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, denn dieses gilt hierbei als Pfeil des Kamels, nach demjenigen aber, welcher sagt, es gelte als sein Eigentum, [ist ja einzuwenden,] das Feuer ist ja nicht Eigentum des Kamelbesitzers!? — Reš Laqiš kann dir erwidern: hier wird von dem Falle gesprochen, wenn es das ganze Gebäude ansteckt. —
יא אי הכי אימא סיפא אם הניח חנווני נרו מבחוץ חנווני חייב ואי במסכסכת אמאי חייב בשעמדה
11 Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: hatte der Ladenbesitzer seine Leuchte draußen hinausgestellt, so ist der Ladenbesitzer ersatzpflichtig; weshalb ist er, wenn es das ganze Gebäude angesteckt hat, ersatzpflichtig!?— Wenn es stehen geblieben ist. —
יב עמדה וסכסכה כ"ש דחנווני פטור ובעל גמל חייב אמר רב הונא בר מנוח משמיה דרב איקא הכא במאי עסקינן כגון שעמדה להטיל מימיה
12 Wenn es stehen geblieben ist und das ganze Gebäude angesteckt hat, so sollte ja der Ladenbesitzer um so mehr ersatzfrei und der Eigentümer des Kamels ersatzpflichtig sein!? R. Hona b. Manoaḥ erwiderte im Namen R. Iqas: In dem Falle, wenn es stehen geblieben ist, um Wasser abzuschlagen.